Die Podologie (medizinische Fußbehandlung) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern, Schäden an den Füßen vorbeugen oder deren Heilung unterstützen.
Ein Podologe pflegt Ihre Füße, gibt Tipps zur richtigen Pflege und führt darüber hinaus auch spezielle Behandlungen an erkrankten Füßen durch.
Dazu zählen neben der Nagelbett-Behandlung und dem Entfernen von Warzen und Hühneraugen auch das Anfertigen eines künstlichen Nagelersatzes oder das Abtragen von krankhaften Hornhäuten (Keratose, Hyperkeratosen).
Der Unterschied zwischen einem Podologen und einem Fußpfleger liegt vor allem in der Ausbildung, Qualifikation und den Behandlungsmöglichkeiten.
Podologen dürfen therapeutische und präventive Maßnahmen durchführen, insbesondere bei Diabetikern, Risikopatienten und schwerwiegenden Fußproblemen (z. B. eingewachsene Nägel, Nagelpilz, Orthosen, Nagelkorrekturen). Sie arbeiten oft auf ärztliche Verordnung und können mit Krankenkassen abrechnen.
Kurz gesagt: Ein Podologe ist medizinisch ausgebildet und behandelt Fußprobleme, während ein Fußpfleger sich auf die kosmetische Pflege konzentriert.
Die Dauer einer podologischen Behandlung hängt von der Art der Behandlung und dem individuellen Fußzustand ab.
Reguläre podologische Behandlung (z. B. Nagelpflege, Hornhautentfernung, Beratung): 30–45 Minuten
Spezialbehandlungen (z. B. Nagelkorrekturspangen, Orthosen-Anpassung, Nagelprothetik): 30–60 Minuten
Diabetische Fußbehandlung (je nach Aufwand): ca. 45–60 Minuten
Die tatsächliche Behandlungszeit kann je nach Schweregrad der Beschwerden und den notwendigen Maßnahmen variieren und mehrere Termine erforderlich machen.
Wenn die podologische Behandlung medizinisch notwendig ist (z. B. bei Diabetes mellitus, Neuropathien oder anderen Fußproblemen), kann ein Arzt eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausstellen, aber auch ohne ärztliche Verordnung ist eine Behandlung möglich, jedoch tragen Sie die Kosten dann selbst.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei einer ärztlichen Verordnung für medizinisch notwendige Behandlungen (meist für Diabetiker mit Folgeerkrankungen). Für Privat Versicherte ist der vereinbarte Tarif ausschlaggebend.
Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme ab.